Messdienst

Gemäß Beschluß Nr. 88/07 der Autoritá per l´energia e il gas wird der Messdienst folgendermaßen definiert:
 
Die Verantwortung für den Messdienst bei PV-Anlagen mit einer Nennleistung unter 20 kWp trägt der Netzbetreiber. 
Die Kosten für diesen Dienst müssen vom Anlagenbetreiber/-besitzer bezahlt werden und beinhalten, getrennt aufgeführt, die Wartung der Zähler, die periodische Ablesung und Registrierung der produzierten und eingespeisten Energie, die Übermittlung der abgelesenen Werte und die Registrierungen an die zuständige Behörde (GSE). 
 
Bei PV-Anlagen mit einer Leistung über 20 kWp trägt der Anlagenbetreiber/-besitzer die Verantwortung für den Messdienst. 
Der Anlagenbetreiber hat die Möglichkeit, den Netzbetreiber mit dem Messdienst zu beauftragen. Diesen Dienst kann der Netzbetreiber dementsprechend verrechnen.